Die Pflegestufen
Wenn die Pflegekasse
ihren Anteil an den Kosten eines Pflegeplatzes übernehmen soll, ist es
Voraussetzung, dass man eine Pflegestufe hat. Das ist auch im APH Emmaus so.
Eine Pflegestufe sollte bei Einzug vorliegen, bzw. bereits beantragt sein.
Wie kommt man nun bei Pflegebedürftigkeit zu einer Pflegestufe?
Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse.
Die Pflegekasse beauftragt dann den "Medizinischen Dienst der Kassen"
(MDK), die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Der MDK ist eine unabhängige
Institution mit geschultem medizinischen und Pflegepersonal.
Bei einem Besuch in der Häuslichkeit des Antragstellers oder im Pflegeheim
stellen die Mitarbeiter des MDK anhand festgelegter Kriterien den jeweiligen
Schweregrad des Hilfebedarfs fest. Ein Bericht wird an die zuständige
Krankenkasse weitergeleitet.
Die Pflegekasse ihrerseits legt anhand dieses Berichtes die Pflegestufe fest.
Die Pflegestufe enthält eine gesetzlich festgelegte Definition zu den
Leistungen, die eine Einrichtung oder Pflegeperson zu erbringen hat. Außerdem
ergibt sich aus der Pflegestufe der monatliche Betrag, welchen die Pflegekasse
dem Leistungserbringer erstattet.
Der Weg zur Pflegestufe:
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1. |
der Antrag an |
die Pflegekasse |
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2. |
die Begutachtung durch |
den MDK |
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3. |
die Pflegestufe legt fest |
die Pflegekasse |
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4. |
die Mitteilung erfolgt |
an den Bewohner |
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5. |
die Leistung erbringt |
die Einrichtung |
Die Pflegestufen:
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0 |
(K) |
= nicht
pflegebedürftig - kein Hilfebedarf |
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(G) |
= nicht
pflegebedürftig - geringer Hilfebedarf |
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1 |
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=
pflegebedürftig |
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2 |
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= schwer pflegebedürftig |
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3 |
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= schwerst
pflegebedürftig |
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H |
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= Härtefall |